Gasherdflamme und Euro-Geldscheine als Symbol für die Kosten und Verpflichtungen beim Einbau von Gas- und Ölheizungen.

Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 sind Bauherren und Hausbesitzer dazu verpflichtet, vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater in Anspruch zu nehmen. Diese sogenannte Pflichtberatung beim Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung soll sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und klimafreundlichere Alternativen geprüft werden. Ziel ist es, fossile Energieträger langfristig zu reduzieren und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung ist daher unerlässlich.

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