Buch zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 und ein Dokument zu energetischen Nachweisen auf einem Tablet, das technische Details und Fördermöglichkeiten zeigt.

Das Jahr 2024 brachte zahlreiche Neuerungen und Herausforderungen im Bereich der Energieeffizienz und Gebäudetechnik. Das Gebäudeenergiegesetz 2024 führte zu wichtigen Änderungen, die sowohl für Energieberater als auch entsprechend für Immobilienbesitzer von Bedeutung waren:

1. Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes 2024 (GEG)

Mit Beginn des Jahres 2024 ist das novellierte GEG in Kraft getreten. Es setzt neue Standards und somit Rahmenbedingungen für die energetische Bewertung und Sanierung von Gebäuden:

  • Verpflichtende Anwendung der DIN 18599:
    • Die energetische Bilanzierung von Gebäuden darf nur noch nach der DIN 18599 erfolgen. Diese Norm ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden. Somit werden Energiebedarfsausweise nach dieser Norm ausgestellt, was häufig zu rechnerisch, schlechteren Endenergieverbräuchen führt.
  • 65%-Regel für erneuerbare Energien:
    • Neubauten müssen ab sofort zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Diese Regelung gilt somit als zentraler Schritt in Richtung Klimaneutralität.

2. Neue Vorschriften für bestehende Heizungsanlagen im Gebäudeenergiegesetz 2024

  • Effizienzsteigerung für ältere Heizsysteme wurden im Gebäudeenergiegesetz 2024 verpflichtend:
    • Ältere Heizungen müssen entweder optimiert oder ausgetauscht werden, um somit den steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz gerecht zu werden.
  • Regelmäßige Wartung und hydraulischer Abgleich sind nun gesetzlich vorgeschrieben.

3. Beratungspflicht für Verbrennungsheizungen

  • Der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ist nur noch nach einer verpflichtenden Beratung durch einen Energieberater zulässig. Ziel dieser Regelung ist es somit, Immobilienbesitzer über klimafreundliche Alternativen aufzuklären und die CO₂-Emissionen zu reduzieren.

4. Übergangsregelungen im Gebäudeenergiegesetz 2024 für bestehende Gebäude

  • Während die 65%-Regel ab 2024 für Neubauten verpflichtend ist, gelten für Bestandsgebäude Übergangsfristen bis 2026 bzw. 2028. Diese Regelungen sollen Hausbesitzern genügend Zeit geben, sich entsprechend auf die neuen Anforderungen einzustellen.

5. Einführung des Solarpaketes

  • Mit dem Solarpaket wurden zentrale Maßnahmen ergriffen, um die klimafreundliche und kostengünstige Stromerzeugung weiter voranzubringen. Diese Pakete beschleunigen den Zubau von Freiflächen- und Dachsolaranlagen und stärken somit die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende.
  • Ein wichtiger Baustein war die Förderung von Balkonkraftwerken oder Balkonsolaranlagen, die es Haushalten ermöglichen, eigenen Solarstrom zu erzeugen und direkt zu nutzen. Diese Anlagen sind daher besonders attraktiv für Mieter und Eigenheimbesitzer mit begrenzten Dachflächen.

6. Rekordzubau von Photovoltaik in Deutschland

  • Das Jahr 2024 markierte einen Rekordzubau von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Mit einer installierten Kapazität von über 15,5 Gigawatt (Quelle) war dies somit das bisher stärkste Jahr für die Solarenergie. Der Ausbau wurde entsprechend durch attraktive Förderprogramme, sinkende Installationskosten und die wachsende Akzeptanz erneuerbarer Energien begünstigt. Dieser Meilenstein unterstreicht somit die zentrale Rolle der Solarenergie in der deutschen Energiewende.

7. Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Die BEG wurde 2024 grundlegend überarbeitet, um entsprechend Einzelmaßnahmen und umfassende Sanierungen noch attraktiver zu gestalten:
    • Förderung von Einzelmaßnahmen: Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik wurden jeweils mit 15 % gefördert. Zusätzlich gab es einen iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) von 5 %.
    • Fachplanung und Baubegleitung: Diese wurden mit jeweils 50 % gefördert, um die Qualität der Maßnahmen zu sichern.
    • Heizungsförderung: Die Förderung für Heizungsanlagen wurde maßgeblich angepasst:
      • Grundförderung von 30 %.
      • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzliche 20 % Förderung für besonders klimafreundliche Maßnahmen.
      • Einkommensbonus: Für einkommensschwache Haushalte wurde ein Bonus eingeführt, sodass der maximale Förderanteil beim Heizungstausch 70 % beträgt.
    • Gebäudenetze und Wärmenetze: Die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen oder der Anschluss an ein Wärmenetz wurden ebenfalls gefördert.

Auch 2025 wird ein Jahr voller Veränderungen und somit Chancen. Die Weichen, die 2024 gestellt wurden, führen zu weiteren Entwicklungen:

1. Bundestageswahl und neue Bundesregierung

  • Die neu gewählte Bundesregierung wird neue Akzente in der Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes als auch der Bundesförderung für effiziente Gebäude vornehmen. Welche Änderungen davon betroffen sind, lässt sich aktuell nicht abschätzen.

2. CO₂-Preis und Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern

  • Ab 2025 wird der CO₂-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne steigen. Dies führt zu höheren Nebenkostenabrechnungen für Haushalte. Die Kosten werden jedoch nach dem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Regelung soll Anreize für energetische Verbesserungen schaffen.

3. Einführung von Smart Metern bei Stromverbrauch >6000 kWh

  • Ab dem 1. Januar 2025 sind Messstellenbetreiber verpflichtet, in Haushalten mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sogenannte Smart Meter zu installieren. Diese intelligenten Zähler ermöglichen eine detaillierte Erfassung und Steuerung des Stromverbrauchs und tragen zur effizienteren Nutzung von Energie bei.

4. Austauschpflicht für alte Kaminöfen

  • Durch verschärfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid müssen alte Kamin- oder Holzöfen, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen, ausgetauscht oder modernisiert werden. Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Luftqualität und dem Schutz der Gesundheit.

Das Jahr 2024 hat viele Weichen gestellt, die unsere Gebäude effizienter und nachhaltiger machen sollen. Die Änderungen im GEG und die Einführung neuer Regelungen fordern sowohl Immobilienbesitzer als auch Energieberater heraus, bieten aber gleichzeitig enorme Chancen. Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristige Kosten sparen und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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