Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt eine zentrale Rolle für den Klimaschutz in Europa. Die Europäische Union hat mit der neuen Fassung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die am 8. Mai 2024 veröffentlicht und am 28. Mai 2024 in Kraft gesetzt wurde, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft gestellt. Doch was genau bedeutet das etwa für Deutschland und das Gebäudeenergiegesetz?
Hintergrund: Sanierungsrate in Deutschland auf historischem Tiefstand
Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die aktuelle Sanierungsrate liegt bei nur 0,7 % (Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.) – ein neuer Tiefpunkt. Die neue Europäische Gebäuderichtlinie zielt darauf ab, genau das zu ändern. Als Teil des European Green Deal soll sie den Energieverbrauch von Wohn- und Nichtwohngebäuden drastisch reduzieren und so die EU-Klimaziele erreichen.
Umsetzungspflicht in nationales Recht bis 2026
Die Mitgliedstaaten der EU, darunter auch Deutschland, müssen die neuen Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie bis Ende Mai 2026 deshalb in nationales Recht überführen. Dabei gilt etwa: Keine individuellen Sanierungspflichten für Eigentümer von Wohngebäuden, aber klare Reduktionsziele für den gesamten Gebäudebestand. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass etwaige Änderungen oder Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nur unter Beachtung der Anforderungen der EPBD zulässig sind. Die konkrete Umsetzung durch die neue Bundesregierung bleibt daher von besonderem Interesse.
Wichtige Neuerungen auf einen Blick
1. Reduktionsziele für Wohngebäude:
- Bis 2030 soll der Energieverbrauch um durchschnittlich 16 % sinken, bis 2035 sogar um 20 bis 22 %.
- Mindestens 55 % der Einsparungen sollen durch die Renovierung der energetisch schlechtesten 43 % der Gebäude erreicht werden.

2. Nullemissionsgebäude als neuer Standard:
- Ab 2030 dürfen neue Gebäude nur noch als sogenannte „Zero-Emission Buildings“ errichtet werden.
- Der Einsatz fossiler Brennstoffe wird ausgeschlossen.
3. Reduktionsziele für Nichtwohngebäude:
- Bis 2030 sollen 16 %, bis 2033 rund 26 % der am wenigsten effizienten Nichtwohngebäude energetisch saniert werden.

4. Ausstieg aus fossilen Heizkesseln:
- Fossil betriebene Heizkessel sollen spätestens bis 2040 verschwinden.
- Bereits ab 2025 droht ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen.
5. Solardachpflicht:
- Ab 2027 gilt für öffentliche Gebäude sowie ab 2030 auch für neue Wohngebäude eine Solardachpflicht, vorausgesetzt, dass diese technisch, finanziell und funktionsmäßig umsetzbar sind
Mehr Informationen zu Förderungen und Unterstützung finden Sie auf unserer Seite zu Fördermittel für energetische Sanierungen.
Instrumente zur Unterstützung: Renovierungspass und Ladeinfrastruktur
Ein neuer „Gebäuderenovierungspass“ soll Eigentümern helfen, Sanierungsmaßnahmen besser zu planen. Vergleichbar ist dieser Ansatz mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in Deutschland. Die Verantwortlichen bauen die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verpflichtend aus. Bis 2027 stellen große Nichtwohngebäude entsprechende Ladepunkte oder Vorrichtungen bereit.
Flexibilität in der Umsetzung für die Mitgliedstaaten
Trotz klarer Zielvorgaben bleibt somit Raum für nationale Anpassungen. Deutschland kann etwa Ausnahmen für historische Gebäude oder besonders kostenintensive Renovierungen definieren. Es bleibt wichtig, die Gesamtziele der Europäischen Gebäuderichtlinie nicht zu verfehlen. Daher diskutieren die Verantwortlichen über Sanktionen für Eigentümer, die energetische Standards nicht einhalten. Sie gestalten diese Sanktionen jedoch sozialverträglich, um insbesondere schutzbedürftige Haushalte nicht zu überfordern.
Handlungsbedarf für Deutschland
Die Verantwortlichen sollten jetzt prioritär öffentliche Gebäude wie Schulen und Rathäuser sanieren. Die ehrgeizigen Klimaziele der EU sind nur erreichbar, wenn Deutschland seine Sanierungsrate deutlich erhöht und konsequent in Energieeffizienz investiert. Das Gebäudeenergiegesetz wird hierbei eine zentrale Rolle spielen.
Fazit zur EPBD und dem GEG: Was kommt auf Sie zu?
Die neue Europäische Gebäuderichtlinie ist ein Meilenstein für den Klimaschutz. Deutschland steht nun vor der Aufgabe, ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Energieeffizienz seines Gebäudebestands nachhaltig zu verbessern. Das Gebäudeenergiegesetz muss dabei an die Anforderungen der EPBD angepasst werden – eine große Herausforderung, aber auch eine einmalige Chance.
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