Wer sein Haus energetisch sanieren, die Heizung erneuern oder einzelne Bauteile wie Fenster, Dach oder Fassade verbessern möchte, kann weiterhin von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie von BAFA & KfW Förderung für Sanierungen profitieren.
Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen teilweise neu geordnet. Die grundsätzliche Struktur bleibt jedoch erhalten: Während die KfW insbesondere für die Heizungsförderung und die Sanierung zum Effizienzhaus zuständig ist, werden klassische energetische Einzelmaßnahmen weiterhin über das BAFA gefördert.
Für Hauseigentümer bedeutet das: Auch 2026 stehen weiterhin erhebliche Fördermittel für energetische Sanierungen zur Verfügung. Entscheidend ist jedoch, die Fördermöglichkeiten bereits vor der Beauftragung und Umsetzung der Maßnahmen zu prüfen.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die BEG bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes für energieeffiziente Gebäude mit BAFA & KfW Förderung für Sanierungen. Gefördert werden sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch umfangreiche energetische Sanierungen eines gesamten Gebäudes.
Grundsätzlich lassen sich drei typische Fälle unterscheiden:
1. Energetische Einzelmaßnahmen
Hierzu gehören beispielsweise:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Optimierung der Heizungsanlage
- verschiedene Maßnahmen an der Anlagentechnik
Diese Maßnahmen werden überwiegend durch das BAFA bezuschusst.
2. Austausch der Heizungsanlage
Der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage – beispielsweise einer Wärmepumpe – wird über die KfW gefördert.
3. Sanierung zum Effizienzhaus
Wird ein Gebäude umfassend energetisch saniert und erreicht anschließend einen definierten Effizienzhausstandard, erfolgt die Förderung über einen zinsvergünstigten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt insbesondere vom energetischen Zustand des Gebäudes, den geplanten Maßnahmen und der langfristigen Sanierungsstrategie ab.
Förderung von Fenstern, Dach und Fassade: 15 Prozent Grundförderung
Für klassische Maßnahmen an der Gebäudehülle besteht auch nach der Anpassung der BEG eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Dazu zählen insbesondere:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung von Geschossdecken
- Dämmung von Bodenflächen
- Austausch energetisch schlechter Fenster
- Austausch von Außentüren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Fassadendämmung
Eine energetische Verbesserung der Außenwände reduziert Wärmeverluste und kann gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen.
Dachdämmung
Sowohl die Dämmung des Daches als auch – bei einem unbeheizten Dachraum – die Dämmung der obersten Geschossdecke können förderfähig sein.
Fenstertausch
Auch der Austausch bestehender Fenster durch neue, energetisch hochwertige Fenster kann über die BEG gefördert werden.
Wichtig: Die jeweiligen technischen Mindestanforderungen der BEG müssen eingehalten werden. Eine Maßnahme ist daher nicht automatisch förderfähig, nur weil sie energetisch sinnvoll ist.
iSFP-Bonus: weiterhin 5 Prozent – aber seit Juli 2026 mit neuen Bedingungen
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt ein wichtiges Instrument zur langfristigen Planung einer energetischen Sanierung.
Wer eine im Sanierungsfahrplan empfohlene Maßnahme umsetzt, kann weiterhin einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent erhalten.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten hierfür allerdings neue Voraussetzungen.
Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro berücksichtigt. Zudem wird der 5-Prozent-Bonus nur auf den Teil der förderfähigen Kosten angewendet, der diese Grenze übersteigt.
Damit wirkt sich der iSFP-Bonus insbesondere bei größeren oder aufeinanderfolgenden Sanierungsmaßnahmen aus.
Der wesentliche Vorteil eines Sanierungsfahrplans liegt allerdings nicht ausschließlich im Förderbonus. Er zeigt vielmehr, in welcher Reihenfolge energetische Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können und wie sich einzelne Maßnahmen gegenseitig beeinflussen.
Gerade bei Gebäuden, bei denen langfristig beispielsweise Fenster, Fassade, Dach und Heizungsanlage erneuert werden sollen, kann dies Fehlentscheidungen und unnötige Mehrkosten vermeiden.
Neuer Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude
Mit der BEG-Reform wurde die Förderung stärker auf energetisch besonders schlechte Gebäude ausgerichtet.
Der bereits aus der Effizienzhausförderung bekannte Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) wird deshalb auf weitere Effizienzmaßnahmen ausgeweitet.
Damit sollen insbesondere Gebäude mit einem besonders hohen energetischen Sanierungsbedarf stärker unterstützt werden.
Für Eigentümer älterer und bislang kaum sanierter Gebäude lohnt es sich daher besonders, prüfen zu lassen, ob das Gebäude die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Neue Heizung: bis zu 30 Prozent Grundförderung
Auch die Heizungsförderung wird fortgeführt.
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gibt es weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent.
Gefördert werden unter anderem:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- bestimmte Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- innovative Heizungstechnik
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die KfW betreut und wickelt die Heizungsförderung ab.
Zur Grundförderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni hinzukommen.
Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch
Für selbstnutzende Eigentümer kann zusätzlich zur Grundförderung ein Klimageschwindigkeitsbonus gewährt werden.
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt dieser maximal 16 Prozent. Ab Februar 2027 reduziert sich der Bonus schrittweise.
Damit möchte der Bund insbesondere den frühzeitigen Austausch älterer fossiler Heizungsanlagen unterstützen.
Einkommensbonus: stärkere Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen
Auch der Einkommensbonus staffelt sich zum 21. Juli 2026 neu:
Für selbstnutzende Eigentümer gelten abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zusätzliche Förderungen:
- bis 30.000 Euro: 40 Prozent Einkommensbonus
- bis 40.000 Euro: 30 Prozent Einkommensbonus
- bis 50.000 Euro: 10 Prozent Einkommensbonus
Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die entsprechende Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Eine Kombination von Grundförderung und Boni ist erlaubt und möglich. Dabei gelten allerdings Förderobergrenzen.
Wärmepumpenförderung: Änderungen ab 2027 geplant
Bei Wärmepumpen gibt es seit Juli 2026 eine wichtige Änderung: Der bisherige technologiespezifische Effizienzbonus ist entfallen.
Für das erste Quartal 2027 ist stattdessen ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen.
Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise der definierten assoziierten Märkte gefertigt oder zusammengebaut werden, sollen damit zusätzlich gefördert werden.
Nach der derzeit vorgesehenen Systematik soll die Kombination aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus weiterhin bis zu 30 Prozent erreichen.
Für Eigentümer, die erst 2027 eine Wärmepumpe installieren möchten, sollte daher die dann tatsächlich geltende Förderkulisse noch einmal unmittelbar vor Antragstellung geprüft werden.
Besonders wichtig: Erst Förderung richtig vorbereiten, dann mit der Maßnahme beginnen
Einer der häufigsten Fehler bei der BEG-Förderung betrifft den Vorhabenbeginn.
Bei Einzelmaßnahmen müssen bereits vor Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Diese Verträge müssen allerdings zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten.
Zusätzlich muss ein voraussichtlicher Umsetzungszeitpunkt vereinbart sein.
Wichtig: Ein einfaches Rücktrittsrecht für den Fall, dass keine Förderung bewilligt wird, reicht ausdrücklich nicht aus.
Eine fehlende Förderklausel kann zudem nicht einfach nach Vertragsabschluss ergänzt werden. Dies kann zum Verlust der Förderung führen.
Deshalb sollte die Förderfähigkeit grundsätzlich vor der endgültigen Beauftragung und vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.
Wie läuft eine BEG-Förderung typischerweise ab?
Bei einer über das BAFA geförderten energetischen Einzelmaßnahme sieht der Ablauf vereinfacht folgendermaßen aus:
1. Sanierungsmaßnahme planen
Ein Energie-Effizienz-Experte prüft ob die Maßnahme technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Anforderungen für eine Förderung einzuhalten sind.
2. Angebot eines Fachunternehmens einholen
Auf Basis der Planung wird ein konkretes Angebot erstellt.
3. Förderkonformen Vertrag abschließen
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten.
4. Technische Projektbeschreibung erstellen
Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die für den Förderantrag erforderlichen technischen Angaben und bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme.
5. Förderantrag stellen
Anschließend stellt die/der Eigentümer den Antrag beim BAFA beziehungsweise bei einem Heizungstausch bei der KfW.
6. Sanierungsmaßnahme umsetzen
Die Umsetzung kann grundsätzlich nach Antragstellung beginnen. Wer bereits vor Erhalt der Förderzusage startet, trägt allerdings das Risiko einer möglichen Ablehnung selbst.
7. Umsetzung nachweisen und Förderung erhalten
Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Nachweise eingereicht und die Förderung ausgezahlt.
Warum eine Energieberatung vor der Sanierung sinnvoll ist
Bei einer energetischen Sanierung sollte nicht ausschließlich betrachtet werden, welche Einzelmaßnahme aktuell die höchste BAFA & KfW Förderung für Sanierungen erhält.
Entscheidend ist vielmehr die Frage:
Welche Maßnahmen sind für das jeweilige Gebäude langfristig technisch und wirtschaftlich sinnvoll?
So kann beispielsweise ein geplanter Heizungstausch Auswirkungen auf die sinnvolle Dimensionierung einer zukünftigen Wärmepumpe haben.
Eine spätere Dämmung von Dach oder Fassade reduziert wiederum die benötigte Heizleistung.
Gleichzeitig müssen bei einem Fenstertausch unter anderem Wärmebrücken, Lüftung und Feuchteschutz berücksichtigt werden.
Eine qualifizierte Energieberatung betrachtet daher das Gebäude als Gesamtsystem und entwickelt daraus eine sinnvolle Sanierungsstrategie.
Fazit: BEG-Förderung kann Sanierungskosten deutlich reduzieren
Auch nach den Änderungen im Juli 2026 bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA & KfW Förderung für Sanierungen umfangreiche Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.
Für Eigentümer sind dabei vor allem drei Punkte entscheidend:
- Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen: Die Förderung sollte bereits während der Planung berücksichtigt werden.
- Technische Anforderungen beachten: Die jeweiligen Mindestanforderungen der BEG müssen eingehalten werden.
- Reihenfolge einhalten: Vertragsabschluss, Förderantrag und Beginn der Umsetzung müssen korrekt aufeinander abgestimmt werden.
Gerade bei größeren Sanierungsvorhaben lohnt es sich daher, zunächst eine langfristige energetische Strategie für das Gebäude zu entwickeln und erst anschließend einzelne Maßnahmen umzusetzen.
Energieberatung und Fördermittelberatung in München und Oberbayern
Als Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien.
Die Beratung kann unter anderem folgende Leistungen umfassen:
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Planung energetischer Einzelmaßnahmen
- Wärmepumpen-Check bzw. Prüfung der Wärmepumpenfähigkeit eines Gebäudes
- Heizlastberechnung
- Beratung zu Fenster-, Dach- und Fassadensanierungen
- Prüfung von BAFA- und KfW-Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- energetische Fachplanung und Baubegleitung
So können Sanierungsmaßnahmen technisch aufeinander abgestimmt und die verfügbaren Fördermöglichkeiten möglichst sinnvoll genutzt werden.
